Was macht ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen?

Was macht ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen?

Inhaltsangabe

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist die Rolle des Datenschutzbeauftragten in deutschen Firmen deutlich wichtiger geworden. Management, IT-Leitung, HR-Verantwortliche und externe Berater fragen sich, welche Aufgaben Datenschutzbeauftragter konkret übernehmen und wie sie zur Compliance beitragen.

Dieser Abschnitt erklärt prägnant, was macht ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen: Er berät die Geschäftsführung, überwacht Verfahren und hilft, Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden. Die Aufgaben Datenschutzbeauftragter reichen von der Risikoanalyse bis zur Schulung der Mitarbeitenden.

Leser erhalten eine klare Vorstellung von der Datenschutzbeauftragter Rolle und den Erwartungen an einen DSB Unternehmen intern oder als externer Dienstleister. Der Text bereitet auf die folgenden Kapitel vor, die rechtliche Pflichten, Tagesaufgaben und Auswahlkriterien vertiefen.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen?

Der folgende Abschnitt erklärt kurz, welche Rolle der Datenschutzbeauftragte in einem Betrieb einnimmt und wie seine Aufgaben das tägliche Geschäft beeinflussen.

Definition und gesetzlicher Rahmen

Als Fachperson berät und überwacht der Datenschutzbeauftragte die korrekte Verarbeitung personenbezogener Daten. Die rechtliche Basis umfasst Artikel 37–39 DSGVO und ergänzende Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz. Diese Regeln definieren die Stellung und Befugnisse des DSB.

Die Unabhängigkeit ist wichtig. Der DSB muss seine Aufgaben ohne Interessenkonflikte erfüllen und direkt an die Geschäftsführung berichten können. Die Bestellung gelingt intern oder durch externe Dienstleister.

Hauptaufgaben im Überblick

Zu den zentralen Tätigkeiten zählen Beratung zu datenschutzkonformen Abläufen und Systemen sowie die Überwachung der Einhaltung der DSGVO und interner Richtlinien.

  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden
  • Begleitung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Audits

Diese Aufgaben DSB sind praxisorientiert und zielen auf Risikominimierung sowie rechtssichere Prozesse.

Abgrenzung zu IT-Sicherheit und Compliance

IT-Security fokussiert sich auf technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls und Verschlüsselung. Datenschutz regelt die rechtliche und organisatorische Verarbeitung personenbezogener Daten.

Compliance deckt ein breiteres Feld ab und umfasst alle gesetzlichen Pflichten eines Unternehmens. Der Datenschutzbeauftragte ist ein Teil der Compliance-Struktur, trägt aber nicht allein die Gesamtverantwortung.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen DSB, IT-Security, Legal und HR ist üblich. Operative IT-Aufgaben führt der DSB nicht aus, er berät und koordiniert.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten in Deutschland

Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz bilden das Rückgrat jeder betrieblichen Umsetzung. Unternehmen in Deutschland müssen die Grundsätze der DSGVO Deutschland beachten und ergänzende nationale Regeln berücksichtigen. Das schafft Klarheit über Rechte Betroffener und Pflichten von Verantwortlichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung legt zentrale Prinzipien fest: Rechenschaftspflicht, Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Diese Vorgaben gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Das Bundesdatenschutzgesetz konkretisiert diese Regeln für Deutschland. Es regelt Themen wie Beschäftigtendaten und ergänzt Vorgaben für bestimmte Branchen. Kleine Betriebe, mittelständische Unternehmen und öffentliche Stellen treffen dabei unterschiedliche Schwellenwerte.

Benennungspflicht und Voraussetzungen

Nach Art. 37 DSGVO besteht eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche, regelmäßige Überwachung umfasst oder besondere Kategorien von Daten in großem Umfang verarbeitet werden.

Der Benennung Datenschutzbeauftragter muss fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung nachweisen. Fortbildungen halten das Wissen aktuell. Die formale Bestellung verlangt klare Kontaktdaten, damit Aufsichtsbehörden und Betroffene den DSB erreichen können.

Haftungs- und Sorgfaltspflichten

Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln liegt beim Verantwortlichen. Die Rolle des DSB bleibt beratend und überwachend. Dennoch müssen Hinweise und Prüfungen dokumentiert werden.

  • Haftung DSB: Direkte Haftung ist begrenzt, wichtig ist die Abgrenzung zur Verantwortung des Unternehmens.
  • Sorgfaltspflichten: Der DSB muss Beratungen nachvollziehbar dokumentieren und Interessenkonflikte vermeiden.
  • Folgen bei Verstößen: Unternehmen drohen Bußgelder nach der DSGVO und gegebenenfalls zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen für Führungskräfte bei groben Pflichtverletzungen.

Konkrete Aufgaben im Tagesgeschäft

Im Alltag sorgt der Datenschutzbeauftragte für die praktische Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Er begleitet Projekte von der Idee bis zur Umsetzung, prüft Prozesse und bleibt Ansprechpartner für Führungskräfte sowie Mitarbeiter.

Er bietet regelmäßige Beratung Geschäftsführung Datenschutz bei neuen Produkten und bei strategischen Entscheidungen. Bei Cloud-Einführungen oder KI-Projekten unterstützt er Risikoabschätzungen und gibt Empfehlungen zu Vertragsklauseln.

Das Team erhält klare Hinweise zu Informationspflichten gegenüber Betroffenen. Leitlinien und Richtlinien werden gemeinsam mit Legal und HR angepasst.

Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorgaben

Die Überwachung DSGVO erfolgt durch periodische Kontrollen und Reviews von Prozessen. Protokolle und technische Maßnahmen werden geprüft, um Transparenz und Zweckbindung sicherzustellen.

Verstöße werden dokumentiert und es folgt Nachverfolgung der Korrekturen. Prüfungen des Verarbeitungsverzeichnisses helfen, rechtliche Lücken früh zu erkennen.

Mitwirkung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

Bei risikoreichen Verarbeitungsvorgängen leitet er DSFA Mitwirkung ein und begleitet die Bewertung fachlich. Beispiele sind Profiling, umfangreiche Überwachungen oder sensible Kategorien personenbezogener Daten.

Er bewertet Risiken für Betroffene und schlägt technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung vor. Die Zusammenarbeit mit IT, Legal und Fachabteilungen stellt die Umsetzung sicher.

  • Initiierung und Dokumentation von Prüfungen
  • Beratung bei Investitionsentscheidungen und Datenschutzfragen
  • Kontinuierliche Verbesserung der Datenschutzprozesse

Rolle bei der Risiko- und Datenschutz‑Audits

Die Datenschutzbeauftragten tragen Verantwortung für die Risikoanalyse und das Prüfwesen im Unternehmen. Sie planen Prüfzyklen, starten Audits und sorgen für klare Berichtslinien zur Geschäftsführung. Ein strukturierter Ansatz schafft Transparenz und erlaubt gezielte Verbesserungen.

Durchführung von Datenschutz-Audits

Bei einem Datenschutz-Audit prüft das Team Prozesse, technische Vorkehrungen und Dokumentation. Checklisten, Risiko-Scores und Benchmarks wie ISO/IEC 27001 helfen, Abweichungen zu erkennen.

Ergebnisse werden in einem Auditbericht zusammengefasst. Die Geschäftsführung erhält priorisierte Maßnahmen mit Zeitplänen zur Behebung von Mängeln.

Erstellung und Pflege von Verfahrensverzeichnissen

Das Verfahrensverzeichnis erfasst Verarbeitungstätigkeiten, Zwecke, Kategorien von Betroffenen und Empfänger. Es enthält Speicherdauern und die eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Wenn Prozesse oder Projekte sich ändern, aktualisiert das Team das Verzeichnis fortlaufend. Die Verfügbarkeit für Prüfungen durch Aufsichtsbehörden bleibt so sichergestellt.

Umgang mit Auftragsverarbeitern und Verträgen

Bei Auswahl von Dienstleistern prüft die Datenschutzabteilung Sicherheitsniveau, Subunternehmerregelungen und Nachweise. Für die Zusammenarbeit ist die Vertragsprüfung AVV nach Art. 28 DSGVO zentral.

Regelmäßige Due-Diligence-Prüfungen, Auditrechte und Anforderungen an Zertifikate minimieren Risiken. Die klare Regelung von Rechten und Pflichten stärkt die Kontrolle über Auftragsverarbeiter DSGVO-konform.

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Ein wirksames Programm zur Mitarbeiterschulung stärkt den Datenschutz im Alltag. Es verbindet rechtliche Grundlagen mit praxisnahen Übungen. Die Inhalte reichen von Betroffenenanfragen bis zur sicheren Datenverarbeitung.

Entwicklung von Schulungskonzepten

Ein Konzept beginnt mit Zielgruppensegmenten für Geschäftsführung, HR, IT, Vertrieb und Kundendienst. Jedes Modul behandelt relevante Risiken und Handlungsanweisungen.

Empfohlen ist eine Mischung aus E‑Learning, Präsenzseminaren und regelmäßigen Auffrischungen. So bleibt Wissen präsent und anpassbar an neue Vorgaben.

Praktische Workshops und Awareness-Kampagnen

Workshops arbeiten mit Fallbeispielen wie Datenpannen, Löschanfragen und Einwilligungsmanagement. Rollenspiele und Checklisten stärken die Praxisfähigkeit.

Eine Awareness Kampagne Datenschutz nutzt Poster, Intranet-Artikel und kurze Videos. Phishing-Tests und Tool-Integrationen erhöhen die Aufmerksamkeit im Arbeitsalltag.

Messung des Schulungserfolgs

Zur Evaluation dienen KPIs wie Teilnahmequote, Wissenschecks und Reduktion von Vorfällen. Die Kennzahlen helfen, Maßnahmen gezielt anzupassen.

  • Teilnahmequote und Ergebnis von Tests
  • Reduktion von Datenschutzvorfällen
  • Bearbeitungszeit bei Betroffenenanfragen

Follow-up-Tests nach drei bis sechs Monaten und Feedbackbögen zeigen, ob Lerninhalte dauerhaft verankert sind. Ein Bericht an die Geschäftsleitung enthält Empfehlungen für Nachschulungen.

Ziel bleibt, die Mitarbeiter sensibilisieren und die Datenschutz-Schulung so zu gestalten, dass sichere Verhaltensweisen selbstverständlich werden. Regelmäßige Überprüfung sorgt dafür, dass Maßnahmen aktuell und wirksam bleiben.

Interne und externe Kommunikation bei Datenschutzvorfällen

Ein klarer Plan für das Melden und Kommunizieren von Datenschutzvorfällen reduziert Risiken und beschleunigt die Reaktion. Das Team legt interne Meldewege fest, definiert Rollen und entscheidet schnell über weitere Schritte. Praktische Vorlagen helfen, Abläufe zu standardisieren und damit Reaktionszeiten zu verkürzen.

Erstellung von Meldeprozessen

Die Einrichtung einer Hotline und eines Incident-Formulars schafft einfache Wege, um einen Datenschutzvorfall melden zu können. Zuständigkeiten für Identifikation, Bewertung, Eskalation und Dokumentation werden schriftlich festgelegt.

Workflows zur Risikoeinstufung sorgen für eine schnelle Erstbewertung. Anhand klarer Kriterien entscheidet das Team, ob eine Meldung an Behörden oder Betroffene erforderlich ist.

Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Die Meldepflicht gemäß Art. 33 DSGVO verlangt die Information der zuständigen Behörde innerhalb von 72 Stunden bei schweren Verstößen. Deshalb werden Vorlagen für die erforderlichen Angaben vorbereitet.

Diese Vorlagen enthalten Art des Vorfalls, betroffene Kategorien, geschätzte Anzahl Betroffener und ergriffene Gegenmaßnahmen. Beziehungen zu Landesdatenschutzbehörden wie dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht oder der Berliner Beauftragten werden gepflegt, um die Kommunikation Aufsichtsbehörde effizient zu gestalten.

Information betroffener Personen und Medienarbeit

Bei einem hohen Risiko für Rechte und Freiheiten ist eine Betroffenenbenachrichtigung Pflicht. Die Mitteilung folgt einem festen Aufbau: Sachliche Darstellung, Risiken, Schutzmaßnahmen und Kontaktmöglichkeiten für Betroffene.

Bei Medienarbeit Datenschutz und PR eng zusammenarbeiten, um einheitliche, sachliche Aussagen zu verbreiten. Mustertexte für Betroffenenmitteilungen, Pressemitteilungen und Q&A für Kundenservice und Social-Media-Teams werden zentral hinterlegt.

  • Interne Meldung: Hotline, Formular, klare Eskalationsstufen.
  • Aufsichtsbehörden: Fristen einhalten, vollständige Informationen liefern.
  • Betroffene informieren: transparente, rechtskonforme Mitteilungen.
  • Medienarbeit Datenschutz: koordinierte, ruhige Kommunikation.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) beraten

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Auswahl und Dokumentation von Technische organisatorische Maßnahmen TOM. Er prüft bestehende Prozesse, identifiziert Lücken und empfiehlt praxisnahe Verbesserungen. Ziel ist es, Schutzbedarf, Nachweisbarkeit und Betriebssicherheit in Einklang zu bringen.

Bewertung technischer Schutzmaßnahmen

Die Bewertung IT-Sicherheit umfasst Kontrolle von Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung und Sicherungskonzepten. Es empfiehlt sich, TLS, TDE, regelmäßige Backups und umfassende Protokollierung systematisch zu prüfen.

Der DSB gleicht Maßnahmen mit Standards wie ISO/IEC 27001 und BSI-Empfehlungen ab. Er spricht Empfehlungen für Schwachstellenanalysen, Penetrationstests und Sicherheitsupdates aus.

Empfehlungen für Prozesse und Zugriffskontrollen

Bei Zugriffskontrollen Datenschutz steht das Prinzip Least Privilege im Mittelpunkt. Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC) und lückenlose Protokollierung von Datenzugriffen reduzieren Risiken.

Der DSB schlägt klare Prozesse für Identitätsmanagement, On-/Offboarding und Datenlöschung vor. Dokumentation der TOM im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten schafft Nachweisbarkeit gegenüber Aufsichtsbehörden.

Zusammenarbeit mit IT-Abteilungen und Dienstleistern

Die Zusammenarbeit IT DSB umfasst regelmäßige Abstimmungen zwischen Datenschutz, IT-Security, DevOps und Cloud-Anbietern wie AWS oder Microsoft Azure. Schnittstellenmanagement sorgt für transparente Verantwortlichkeiten.

Der Datenschutzbeauftragte fördert Security-by-Design und Privacy-by-Design bei Systemeinführungen. Er prüft SLA, Sicherheitsnachweise externer Anbieter und empfiehlt Monitoring- sowie Reporting-Prozesse.

Wie Unternehmen den richtigen Datenschutzbeauftragten auswählen

Beim Datenschutzbeauftragter auswählen geht es zuerst um fachliche Qualifikation. Die Person sollte fundiertes Wissen zu DSGVO und BDSG haben, IT-Grundlagen beherrschen und idealerweise Branchenerfahrung mitbringen. Nachweise von Fortbildungen und Referenzen geben hier klare Orientierung.

Soft Skills sind ebenso wichtig. Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Vertrauenswürdigkeit helfen bei der internen Durchsetzung von Regeln. Konfliktlösungsfähigkeiten erleichtern den Umgang mit Fachabteilungen und Auftragsverarbeitern.

Unternehmen prüfen interner vs externer DSB nach Verfügbarkeit und Kosten. Ein interner DSB kennt Prozesse und Kultur, während ein externer DSB oft spezialisierte Expertise und Unabhängigkeit liefert. Hybridmodelle kombinieren beides und sind besonders für mittelständische Firmen praktisch.

Auswahlkriterien DSB sollten einen strukturierten Interviewkatalog, Vertragsinhalte und eine Risikoanalyse umfassen. Bei externen Verträgen sind Leistungsbeschreibung, Erreichbarkeit, Haftung und Kündigungsfristen zentral. Die Qualifikation Datenschutzbeauftragter und Kosten-Nutzen werden gegeneinander abgewogen.

Onboarding und Erfolgsmessung runden den Prozess ab. Klare KPIs wie Aktualisierung des Verzeichnisses, Anzahl Schulungen, Audit-Ergebnisse und Reaktionszeit bei Vorfällen schaffen Transparenz. Geplante jährliche Bewertungen und 360-Grad-Feedback sichern langfristig die Passung zur Unternehmensstrategie.

FAQ

Was macht ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) berät und überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach DSGVO und BDSG. Er unterstützt Geschäftsführung und Fachabteilungen bei der Umsetzung von Datenschutzprozessen, begleitet Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), schult Mitarbeitende und ist Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden. Ziel ist die Vermeidung von Bußgeldern, Reputationsschäden und Betriebsunterbrechungen.

Muss jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch verpflichtet. Nach Art. 37 DSGVO besteht eine Benennungspflicht für öffentliche Stellen, für Unternehmen mit umfangreicher, regelmäßiger Überwachung von Personen oder bei Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang. Ergänzende Regeln im BDSG können weitere Pflichten begründen. Viele kleinere Firmen profitieren jedoch trotz fehlender Pflicht von externer DSB‑Beratung.

Welche Qualifikationen und Voraussetzungen sollte ein DSB erfüllen?

Ein DSB braucht fundiertes Fachwissen zu Datenschutzrecht und -praxis, IT‑Grundlagen und Prozessen. Wichtige Voraussetzungen sind einschlägige Berufserfahrung, kontinuierliche Fortbildung sowie Unabhängigkeit gegenüber Interessenkonflikten. Kontaktangaben müssen für Betroffene und Aufsichtsbehörden zugänglich sein.

Welche Aufgaben gehören zum Tagesgeschäft eines Datenschutzbeauftragten?

Typische Aufgaben sind Beratung bei Projekten und Produkteinführungen, Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, Durchführung interner Audits, Begleitung von DSFA, Prüfung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) sowie Schulungen und Awareness‑Maßnahmen. Der DSB dokumentiert Empfehlungen und verfolgt deren Umsetzung.

Wo liegt die Abgrenzung zwischen DSB, IT‑Sicherheit und Compliance?

IT‑Security fokussiert technische Maßnahmen wie Firewalls, Verschlüsselung oder MFA. Der DSB bewertet rechtliche und organisatorische Aspekte der Datenverarbeitung. Compliance ist breiter und umfasst alle regulatorischen Pflichten; der DSB ist ein Teil der Compliance‑Organisation, trägt aber nicht die Gesamtverantwortung. Enge Zusammenarbeit mit IT‑Security, Legal und HR ist unerlässlich.

Wie arbeitet der DSB mit externen Dienstleistern und Auftragsverarbeitern?

Der DSB prüft Auswahlkriterien, verhandelt AVV nach Art. 28 DSGVO und fordert Sicherheitsnachweise, Subunternehmerregelungen und Auditrechte ein. Er etabliert Due‑Diligence‑Prozesse zur regelmäßigen Bewertung von Dienstleistern und kontrolliert SLAs sowie Nachweise wie ISO‑Zertifikate oder SOC‑Berichte.

Welche Rolle spielt der DSB bei Datenschutzvorfällen?

Der DSB ist zentral in Melde- und Eskalationsprozesse eingebunden. Er unterstützt bei Erstbewertung, Risikoeinstufung und entscheidet mit, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden erforderlich ist. Zudem erstellt er Betroffenenmitteilungen nach Art. 34 DSGVO und koordiniert die Kommunikation mit PR und Kundendienst.

Wie erstellt und pflegt der DSB das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Der DSB erfasst Verfahren nach Art. 30 DSGVO: Kategorien personenbezogener Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfänger und technische und organisatorische Maßnahmen (TOM). Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert bei Prozessänderungen, neuen Projekten oder Dienstleisterwechseln und dient als Prüfungsgrundlage für Aufsichtsbehörden.

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bewertet der DSB?

Der DSB beurteilt Verschlüsselungslösungen (z. B. TLS), Authentifizierungsverfahren wie MFA, Backup‑Strategien, Logging, Rollenbasierte Zugriffskontrollen (RBAC) und Prozesse für On/Offboarding sowie Datenlöschung. Er empfiehlt Schwachstellenanalysen, Penetrationstests und die Ausrichtung an Standards wie ISO/IEC 27001 oder BSI‑Empfehlungen.

Wie konzipiert der DSB Schulungen und Awareness‑Programme?

Der DSB entwickelt zielgruppenspezifische Trainings für Geschäftsführung, HR, IT, Vertrieb und Kundendienst. Er kombiniert E‑Learning, Präsenzworkshops und kurze Awareness‑Formate (Poster, Intranet‑Artikel, Videos). Messgrößen wie Teilnahmequote, Wissenschecks und Reduktion von Vorfällen zeigen den Erfolg und dienen der Berichterstattung an die Geschäftsleitung.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter — welches Modell ist besser?

Beide Modelle haben Vor‑ und Nachteile. Interne DSB bieten tiefes Prozessverständnis und schnelle Verfügbarkeit. Externe DSB liefern unabhängige Expertise, Skalierbarkeit und oft Kostenvorteile für KMU. Ein Hybridmodell mit internem Ansprechpartner und externer Fachunterstützung vereint Vorteile beider Ansätze. Entscheidungskriterien sind Fachkompetenz, Verfügbarkeit, Budget und Unternehmensstrategie.

Wie wählt ein Unternehmen den richtigen Datenschutzbeauftragten aus?

Kriterien sind fachliche Qualifikation, Branchenerfahrung, Soft Skills wie Kommunikations‑ und Durchsetzungsfähigkeit sowie Verfügbarkeit. Bei externen DSB sind Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Haftungsregelungen und Referenzen wichtig. Ein strukturierter Auswahlprozess mit Interviewfragen, Nachweisen von Fortbildungen und vertraglichen KPIs (z. B. Anzahl Schulungen, Audit‑Ergebnisse) erleichtert die Entscheidung.

Welche Haftungs‑ und Sorgfaltspflichten gelten für den DSB und das Unternehmen?

Die Verantwortlichkeit für DSGVO‑Konformität bleibt beim Verantwortlichen (Unternehmen). Der DSB hat eine beratende und überwachende Rolle mit Sorgfaltspflichten: dokumentierte Beratung, Vermeidung von Interessenkonflikten und Nachweis von Maßnahmen. Pflichtverletzungen können für das Unternehmen Bußgelder und für Entscheidungsträger zivil‑ oder strafrechtliche Folgen haben.

Wie misst man den Erfolg der Datenschutzarbeit im Unternehmen?

Erfolgsmessung erfolgt über KPIs wie Aktualität des Verzeichnisses, Anzahl und Qualität durchgeführter Schulungen, Ergebnisse von Audits, Anzahl und Bearbeitungszeit von Betroffenenanfragen sowie Reduktion von Datenschutzvorfällen. Regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung und 360‑Grad‑Feedback aus Fachabteilungen sichern die Weiterentwicklung.

Welche Beziehungen pflegt der DSB zu Aufsichtsbehörden?

Der DSB baut Kontaktpunkte zu Landesdatenschutzbehörden wie der Berliner Beauftragten oder dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht auf und pflegt diese. Er bereitet Meldungen vor, kennt Fristen und Anforderungen für Meldungen nach Art. 33 DSGVO und stellt sicher, dass die erforderlichen Informationen vollständig und fristgerecht bereitgestellt werden.
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